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Bundesgerichtshof schränkt Werbung für "klimaneutrale" Produkte ein

KNPP Rechts-und Patentanwälte

24. Juli 2024

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Unternehmen nur noch dann mit dem Begriff "klimaneutral" werben dürfen, wenn sie in der Werbung selbst erklären, wie diese Klimaneutralität erreicht wird. Diese Entscheidung fiel im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und dem Süßwarenhersteller Katjes.

Katjes hatte in einer Fachzeitschrift für Lebensmittel damit geworben, all seine Produkte klimaneutral zu produzieren, und auf der Verpackung eine URL sowie einen QR-Code zu ClimatePartner, einem Umweltberater, angegeben. Die Wettbewerbszentrale argumentierte, dass diese Werbung irreführend sei, da wichtige Informationen darüber fehlten, wie die Klimaneutralität durch Unterstützung von Klimaschutzprojekten erreicht wurde.

Vorinstanzen hatten die Klage noch abgewiesen, doch der BGH stellte klar, dass Begriffe wie "klimaneutral" ohne Erläuterung irreführend sind. Katjes-Sprecher Pascal Bua betonte, dass das Unternehmen bestrebt sei, die Emissionen zu reduzieren und erhebliche Ausgleichszahlungen leiste, sich jedoch auf die geänderte Rechtslage einstellen müsse.

Das Urteil hat weitreichende Folgen für die Bewerbung von Produkten als "klimaneutral" und fällt mit geplanten strengeren EU-Vorgaben für grüne Werbeversprechen zusammen. Künftig müssen Unternehmen präzise und nachvollziehbare Erklärungen zur Umwelt- und Klimafreundlichkeit ihrer Produkte liefern.