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Darf Google App-Anbietern Zugang zur Plattform Android Auto verweigern?

Rechtsanwalt Igor Dragobetski

6. November 2024

Die Generalanwältin beim EuGH stellt in ihren Schlussanträgen vom 5. September 2024 zum Fall C-233/23 fest, dass Google möglicherweise seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es Drittanbietern von Apps den Zugang zur Plattform Android Auto verwehrt.

Hintergrund:

  • Google betreibt die Plattform Android Auto, die es Nutzern ermöglicht, Android-Apps über das Display im Auto zu nutzen.
  • Drittanbieter können Apps für Android Auto entwickeln, allerdings nur mit den von Google bereitgestellten Templates.
  • Ein italienischer Anbieter von Ladelösungen für Elektrofahrzeuge wollte seine App "JuicePass" in Android Auto integrieren. Google lehnte dies jedoch ab.
  • Die italienische Wettbewerbsbehörde sah in der Ablehnung einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung, wies Google an, die App in Android Auto zu integrieren, und verhängte ein Bußgeld in Höhe von rund 100 Mio. Euro. Google hat dies gerichtlich angefochten. Das italienische Gericht legte die Sache dem EuGH vor.
  • Zentral geht um die Frage des Rechts auf Zugang zur Plattform eines marktbeherrschenden Betreibers (sogenannten „Gatekeepers“).

Schlussanträge der Generalanwältin:

  • EuGH-Generalanwältin Laila Medina kommt zu dem Schluss, dass Googles Weigerung, Drittanbietern Zugang zu Android Auto zu gewähren, möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.
  • Ein Unternehmen missbrauche laut der Generalanwältin seine marktbeherrschende Stellung, wenn es mit seinem Verhalten (1.) den Zugang einer Drittanbieter-App zur Plattform ausschließt, behindert oder verzögert, (2.) dies wettbewerbswidrige Wirkungen zum Nachteil der Verbraucher entfalten kann und (3.) nicht objektiv gerechtfertigt ist.
  • Google habe keine objektive Begründung für die Verweigerung des Zugangs geliefert. Die von Google angeführten Sicherheitsbedenken und der Ressourcenaufwand für die Entwicklung neuer Templates seien nicht ausreichend.

Mögliche Folgen:

  • Sollte der EuGH den Schlussanträgen folgen, könnte Google gezwungen sein, Drittanbietern Zugang zu Android Auto zu gewähren. 
  • Dies könnte zu mehr Wettbewerb im Bereich der Apps für Fahrzeuge führen und Entwicklern neue Möglichkeiten eröffnen.

Wichtige Punkte:

  • Es handelt sich um Schlussanträge, nicht um ein endgültiges Urteil. Der EuGH muss nun entscheiden, ob er den Schlussanträgen folgt.
  • Der Fall hat grundlegende Bedeutung für die Frage, wie Plattformbetreiber mit ihrer Marktmacht umgehen müssen und welche Anforderungen erfüllt sein müssen, um Unternehmen den Zugang verweigern zu dürfen.
  • Die Entscheidung könnte Auswirkungen auch auf andere Plattformen haben, in denen Unternehmen wie Google eine "Gatekeeper"-Funktion innehaben.
  • Auch auf Werbeplattformen wie Google Ads könnte sich die Entscheidung auswirken, insbesondere auf die Frage, ob Google Suchanzeigen ablehnen darf.

 

Ansprechpartner bei KNPP zu den Themen App-Entwicklung und Zugang zu Plattformen ist Rechtsanwalt Igor Dragobetski, Fachanwalt für IT-Recht