Leistungen im Bereich Patent / IP

Patente

Wir übersetzen Technik in schutzfähige Ansprüche

Patente sind das Fundament Ihrer technologischen Souveränität. Patente schützen technische Erfindungen und damit den Kern einer Innovation. Dritten ist es nach Erteilung eines Patents nicht gestattet, eine Erfindung ohne Einverständnis des Patentinhabers zu verwenden. Die maximale Schutzdauer eines Patents beträgt zwanzig Jahre. Wir begleiten Sie von der ersten Erfindungsmeldung bis zum durchgesetzten Schutzrecht. Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen insbesondere:

  • Beratung und Prüfung, ob eine Erfindung als Patent schutzfähig ist.
  • Recherche von Patenten.
  • Ausarbeitung von Patentanmeldungen.
  • Beratung zur Lizenzierung von Patenten.
  • Rechtliche Vertretung bei der Anmeldung und dem Führen der Prüfungs- und Erteilungsverfahren von Patenten beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Europäischen Patentamt (EPA) und bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
  • Rechtliche Vertretung in Verfahren (z.B. Einspruchs- / Nichtigkeitsverfahren) vor dem Amt und dem Bundespatentgericht.
  • Laufende Überwachung der Einhaltung von Verlängerungsfristen.
  • Abwehr oder Geltendmachung von rechtlichen Ansprüchen bei Verletzung von Patenten auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene.

Marken

Rechtlicher Schutz für die Kraft Ihres Brandings 

In einer vernetzten Welt ist die Wahrnehmung Ihres Angebots Ihr höchstes Gut. Das „Zeichen“ ist weit mehr als ein Logo – es ist oft eines der wertvollsten Assets von Unternehmen. Eine Marke schützt als Wortmarke, Wort-Bild-Marke oder Bildmarke eine begriffliche Bezeichnung für Produkte und Dienstleistungen am Markt. Sie dient dazu, die eigenen Waren und Dienstleistungen von den Waren und Dienstleistungen eines Mitbewerbers zu unterscheiden. Die Schutzdauer einer Marke beträgt zunächst 10 Jahre und kann immer wieder um weitere zehn Jahre verlängert werden. Wir bieten im Bereich des Markenrechts insbesondere folgende Leistungen an:

  • Beratung und Prüfung, ob eine Marke schutzfähig ist.
  • Recherche von Marken.
  • Rechtliche Vertretung bei der Anmeldung von Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
  • Beratung zur Lizenzierung von Marken.
  • Rechtliche Vertretung in Verfahren (z.B. Widerspruchs- / Nichtigkeitsverfahren) vor dem Amt und dem Bundespatentgericht.
  • Abwehr oder Geltendmachung von rechtlichen Ansprüchen bei der Verletzung von eingetragenen Marken auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene.

Designs

Formsprache als Rechtsgut

Designs schützen die Ästhetik (Erscheinungsform), nicht die Funktion. Dritten ist es nach Eintragung des Designs nicht gestattet, ohne Einwilligung des Rechteinhabers das Design als Erscheinungsform nachzuahmen. Die maximale Schutzdauer für das Design beträgt 25 Jahre. Wir bieten im Bereich des Rechts von Designs insbesondere folgende Leistungen:

  • Beratung und Prüfung, ob ein Erzeugnis als Design schutzfähig ist.
  • Recherche von Designs.
  • Rechtliche Vertretung bei der Anmeldung von Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
  • Beratung zur Lizenzierung von Designs.
  • Rechtliche Vertretung in Verfahren vor dem Amt und dem Bundespatentgericht.
  • Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen bei der Verletzung von Designs auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene.

Arbeitnehmererfindungen

Wir verwandeln Innovationskraft in geschützte Werte

In technologiegetriebenen Unternehmen entwickeln Arbeitnehmer im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit häufig eigene schutzfähige Erfindungen. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erbringen wir im Bereich des Arbeitnehmererfindungsrechtes insbesondere folgende Leistungen:

  • Außergerichtliche anwaltliche und patentanwaltliche Beratung und Vertretung.
  • Beratung zu Rechten und dem Schutz an Erfindungen von Arbeitnehmern.
  • Beurteilung von Arbeitnehmererfindungen auf deren Schutzfähigkeit.
  • Beratung und Betreuung von Arbeitnehmer-Erfindern.
  • Erstellung und Einführung eines Meldesystems für Arbeitnehmererfindungen.
  • Fertigung von Vergütungsvereinbarungen für Arbeitnehmer-Erfinder.
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen mit Regelungen zur Arbeitnehmererfindung.
  • Patentanwaltliche Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Europäischen Patentamt (EPA).
  • Patentanwaltliche Vertretung vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Urheberrechte

Ihr Werk. Ihr Wert. Ihr Recht.

Wir sorgen dafür, dass Künstler, Autoren, Fotografen, Softwareentwickler und andere Kreative für ihre Leistung angemessen entlohnt werden – sei es durch die Nachverhandlung von "Buy-out"-Verträgen, die Geltendmachung des Bestsellerparagrafen oder den konsequenten Stopp unlizenzierter Nutzungen. Wir schaffen Waffengleichheit gegenüber Verlagen und sonstigen Auftraggebern.

Mit langjähriger juristischer Expertise beraten und vertreten wir Unternehmen und Privatpersonen, Künstler und freischaffende Autoren, Dichter, Maler, Musiker und Softwareentwickler insbesondere zu folgenden Themen des Urheberrechts:

  • Abmahnungen und angemessene Entgeltzahlung bei drohender Urheberrechtsverletzung.
  • Beratung, Vertragsgestaltung und Interessenvertretung im Bereich Bearbeitungs-, Verbreitungs-, Vervielfältigungs- und Senderechte wie bei Copyright-Verletzungen, Plagiaten, Produktfälschungen.
  • Beratung und Interessenvertretung im Bereich Vortrags-, Vorführ-, Aufführungs-, und Ausstellungsrechte.
  • Beratung und Interessenvertretung der Betroffenen von Abmahnungen, Schadensersatz-, Beteiligungs-, Bereicherungs-, Beseitigungs- und Unterlassungsforderungen eines Urhebers.
  • Durchsetzung von Schadensersatz-, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen bei Computerprogrammen, Datenbanken, Musikstücken, Büchern, Filmen, Produkt-Fotos und Gemälden bei Veröffentlichung im Internet und vor Übernahmen und Verbreitung im Bereich Streaming und Social Media-Netzwerken.
  • Unterbindung von Werkentstellungen oder anderen Beeinträchtigungen.
  • Vertragsberatung und Gestaltung von Nutzungs- und Lizenzverträgen.

Know-how | Geschäftsgeheimnisse

Wissen als Asset – auch unsichtbare Werte brauchen Schutz

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) stellt klar: Wer sein Know-how nicht aktiv schützt, verliert den Anspruch auf Rechtsschutz. Passivität wird bestraft. Nur durch die Implementierung und Dokumentation angemessener technischer und vertraglicher Schutzmaßnahmen – wie robuster NDAs mit Mitarbeitern und Partnern – bleibt der gesetzliche Schutzschild erhalten. Wir helfen Ihnen, diese Hürde zu nehmen und Ihr Know-how rechtssicher als Geschäftsgeheimnis zu qualifizieren.

Unser Leistungsportfolio umfasst sowohl die präventive Gestaltung als auch die repressive Durchsetzung. Wir bieten in Bezug auf die Sicherung von Know-how insbesondere folgende Leistungen:

  • NDA-Design: Erstellung von passgenauen Geheimhaltungsvereinbarungen für verschiedene Szenarien (M&A-Phasen, Lieferantenbeziehungen, Pitch-Situationen).
  • Arbeitsrechtliche Absicherung: Gestaltung von Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen und Nachvertraglichen Wettbewerbsverboten.
  • IP-Transfer-Agreements: Rechtssichere Regelungen beim Ausscheiden von Schlüsselpersonen oder dem Verkauf von Unternehmensteilen.
  • Berechtigungskonzepte (Need-to-Know): Rechtliche Beratung bei der Implementierung technischer Zugriffsbeschränkungen.
  • Einstweiliger Rechtsschutz: Schnelles Handeln zur Unterbindung der weiteren Nutzung oder Verbreitung verletzter Geheimnisse.
  • Schadensersatzklagen: Bezifferung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen bei Geheimnisverrat.

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