
KI-Übersetzung von Websites auf Knopfdruck: Die rechtliche Falle des Marktortprinzips
Automatische Übersetzung von Unternehmens-Websites durch KI ist schnell, effektiv – und rechtlich gefährlich
Die Versuchung ist groß: Dank leistungsfähiger LLMs und Tools wie DeepL lassen sich sogar komplexe Unternehmens-Websites innerhalb von Minuten in dutzende Sprachen übersetzen. Was technisch wie ein Quantensprung für die Skalierung wirkt, kann sich rechtlich als gefährliches Glatteis entpuppen. Denn mit der sprachlichen Anpassung rückt ein zentraler Pfeiler des internationalen Rechts in den Fokus: das Marktortprinzip.
Das Risiko der „gezielten Ausrichtung“
Zentral für die Frage, welches Recht auf einen Online-Auftritt anwendbar ist, ist die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit. Der EuGH (u.a. in der verbundenen Rechtssache Pammer und Hotel Alpenhof – C-585/08) hat klare Kriterien entwickelt, wann ein Unternehmer seine Tätigkeit auf einen anderen Mitgliedstaat „ausrichtet“.
Während die bloße Abrufbarkeit einer Website im Ausland nicht ausreicht, ist die Sprachumstellung eines der stärksten Indizien für eine gezielte Markterschließung. Wer seine Website auf Knopfdruck in französischer, spanischer oder polnischer Sprache anbietet, signalisiert dem Markt: „Ich möchte hier Geschäfte machen.“
Die Konsequenzen: Ein rechtlicher Flickenteppich
Sobald die Ausrichtung auf einen ausländischen Markt bejaht wird, greifen Mechanismen, die das mühsam aufgebaute deutsche Compliance-Gerüst ins Wanken bringen können:
- Verbraucherschutz: Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Rom I-VO unterliegen Verträge mit Verbrauchern dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat – sofern der Unternehmer dort tätig ist oder seine Tätigkeit darauf ausrichtet. Das bedeutet: Trotz einer Rechtswahlklausel in den AGB dürfen dem Verbraucher nicht die günstigeren zwingenden Schutzbestimmungen seines Heimatlandes entzogen werden (Günstigkeitsvergleich).
- Marktortprinzip im Wettbewerbsrecht (Gesetze über unlauteren Wettbewerb): Nach Art. 6 Abs. 1 Rom II-VO ist auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus unlauterem Wettbewerb das Recht des Staates anwendbar, in dessen Markt die Wettbewerbsbeziehungen beeinträchtigt werden. KI-generierte Übersetzungen, die Nuancen im Wettbewerbsrecht (z.B. Heilmittelwerberecht oder spezifische Informationspflichten) missachten, können direkt in die Abmahnfalle lokaler Wettbewerber oder Verbände führen.
- Die DSGVO und nationale Öffnungsklauseln: Zwar ist die DSGVO harmonisiert, doch zahlreiche Öffnungsklauseln (z.B. im Bereich der Beschäftigtendaten oder spezifischer Informationspflichten) führen dazu, dass z.B. ein auf den französischen Markt ausgerichtetes Angebot auch die dortigen Spezifika der CNIL berücksichtigen muss.
Die KI-spezifische Gefahr: „Halluzinierte“ Rechtskonformität
Ein besonderes Haftungsrisiko ergibt sich aus der Natur der KI-Übersetzung selbst. Rechtsterminologie ist hochgradig präzise. KI-Systeme neigen dazu, Begriffe zwar sprachlich flüssig, aber juristisch unpräzise zu übersetzen.
Eine falsche Übersetzung z.B. der Widerrufsbelehrung kann im Zielland dazu führen, dass Widerrufsfristen nicht zu laufen beginnen oder Verträge gar nicht erst wirksam zustande kommen.
Da die KI lediglich ein Werkzeug des Website-Betreibers ist, entlastet deren Fehlleistung den Unternehmer nicht. Im Gegenteil: Die Nutzung einer KI für die Übersetzung von Rechtstexten ohne anschließende juristische Prüfung (Legal Review) kann sogar als Organisationsverschulden gewertet werden.
Strategien zur Risikominimierung
Bevor Sie die automatische Übersetzung aktivieren, sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Selektive Internationalisierung: Übersetzen Sie nur in Sprachen, in denen Sie die rechtlichen Anforderungen des Zielmarktes aktiv geprüft haben.
- Geofencing und Disclaimer: Flankieren Sie Sprachangebote durch klare Hinweise, an welche Märkte sich das Angebot (nicht) richtet, auch wenn dies allein keine absolute Sicherheit bietet.
- Human-in-the-Loop: Rechtlich relevante Texte (AGB, Impressum, Datenschutzerklärung, Produktbeschreibungen mit Garantieversprechen) sollten niemals ungeprüft von einer KI übernommen werden. Hier kann die Einholung der Expertise im Recht des jeweiligen Ziellandes deutlich kostengünstiger sein als Auseinandersetzungen in einem fremden Rechtssystem.
Fazit
KI kann wirtschaftliche Grenzen entfernen, aber das Recht bleibt territorial. Die automatische Übersetzung ist ein mächtiges Skalierungstool, triggert aber fast zwangsläufig das Marktortprinzip. Unternehmen müssen sich entscheiden: Entweder sie bleiben „lokal“ – oder sie akzeptieren, dass mit der fremden Sprache auch die Befassung mit dem fremden Rechtssystem ins Haus steht.
Die Skalierung Ihrer Webpräsenz sollte nicht an rechtlichen Hürden scheitern. Wir begleiten Sie dabei, die Brücke zwischen technischer Innovation und regulatorischer Compliance zu schlagen.
von Rechtsanwalt I. Dragobetski | 9. Februar 2026

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Igor Dragobetski
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