
Patentanwalt Dr. Völger ist „European Patent Litigator“
Seit dem 1. Juni 2023 hat sich die europäische Patentlandschaft durch die Einführung des „Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung“ (Einheitspatent) und des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPG) grundlegend verändert. Das Einheitspatent ermöglicht Erfindern, ihre Innovationen in mehreren europäischen Ländern gleichzeitig zu schützen, was den Prozess vereinfacht und Kosten reduziert. Gleichzeitig bietet das EPG eine zentrale Anlaufstelle für Patentstreitigkeiten, sowohl für Verletzungsklagen als auch für Klagen auf Nichtigerklärung, wodurch eine einheitliche Rechtsprechung in Europa gewährleistet wird.
Eine besondere Voraussetzung für die Vertretung vor dem EPG ist eine gesonderte Zulassung, die nicht automatisch jedem Patentanwalt, Rechtsanwalt oder European Patent Attorney zusteht. Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass Herr Patentanwalt Dr. Völger diese spezielle Zulassung erworben hat und nun als „European Patent Litigator“ (bzw. „zugelassener Vertreter vor dem Einheitlichen Patentgericht“) auftreten darf. Diese Qualifikation ermöglicht es ihm, seine Mandanten vor dem EPG in allen Belangen des Patentrechts kompetent zu vertreten.
Mit seiner neuen Zulassung kann Herr Dr. Völger Ihnen einen umfassenden Service im Bereich des Patentrechts bieten, der alle Aspekte des Einheitspatents und des Einheitlichen Patentgerichts abdeckt. Nutzen Sie die Vorteile dieser neuen Systeme und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Innovationskraft schützen. Wir freuen uns darauf, Sie in allen Fragen rund um das europäische Patentrecht zu unterstützen.