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Urteil des LG Leipzig 5. Zivilkammer vom 19.06.2004
5 O 1899/04
Leitsatz
Erarbeitet ein Diplom-Psychologe als Mediator ohne die dafür erforderliche behördliche Rechtsberatungserlaubnis mit vor der Scheidung stehenden Eheleuten als Medianten auf deren individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Entwürfe für die Vereinbarung von Scheidungsfolgen (nämlich zu Zugewinn, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorgerecht u.a.m.) so handelt es sich bei dieser Tätigkeit um unerlaubte Rechtsberatung. Daran ändert nichts, dass der Mediator die Eheleute darauf hinweist, das Vereinbarte bedürfe der notariellen Beurkundung.