Miet- und PachtrechtDas Miet- und Pachtrecht umfasst vor allem das Wohnungs- und Gewerberaummietrecht sowie das Pacht- und Landpachtrecht.Unsere Leistungen erstrecken sich auf die Erstellung und Gestaltung von individual- und formularvertraglichen Verträgen. Wir beraten bei der Geltendmachung von Mietforderungen, der Erstellung und Kontrolle von Betriebskostenabrechnungen sowie der Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsrechten. Wir setzen Ihre Forderungen außergerichtlich und gerichtlich durch. Nähere Informationen zum Miet- und Pachtrecht erhalten Sie auch im Beratungsfeld Immobilien & Mietrecht. Unsere Schwerpunkte im Überblick
Die Kosten unserer Tätigkeit richten sich nach Art und Umfang der Beauftragung im Einzelfall. Gerne können Sie uns Ihr Anliegen über die Onlinefunktion "Kostenanfrage" mitteilen. Anschließend erhalten Sie von uns umgehend ein kostenfreies und für Sie selbstverständlich unverbindliches Angebot. Wenn eine Beauftragung durch Sie nicht zustande kommt, werden wir Ihre Daten unaufgefordert löschen. Ihr Ansprechpartner für Fragestellungen aus dem Bereich des Miet- und Pachtrechts Rechtsanwalt Ernst Henning Knigge. |



