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Das Immobilienrecht setzt sich insbesondere aus den Bereichen Geschäfts- und Wohnraummietrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Maklerrecht zusammen. Daneben spielen das Wohneigentumsrecht und das Zwangsverwaltungsrecht eine wichtige Rolle.
Bei dem Bau oder der Renovierung einer Immobilie sind von der Vertragsgestaltung über die Prüfung der Grundstückskauf- und Bauverträge, die Anpassung und Kündigung von Bauverträgen sowie die Handhabung von Zahlungsschwierigkeiten, von Bau- und Architektenmängeln viele Aspekte zu beachten.
Die werterhaltende und gewinnbringende Führung der Immobilie erfordert zunächst rechtssichere, gleichzeitig aber auch flexible Vertragsgestaltungen, sowohl im gewerblichen als im Wohnungsbereich. Vertragsverletzungen, insbesondere Zahlungsrückstände oder eigenmächtige Umnutzungen und bauliche Veränderungen führen schnell zu erheblichen Schäden und ggf. wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Eine schnelle und schlagkräftige Interessenvertretung hat daher besondere Priorität. Die eingeschränkten Möglichkeiten der Vertragsanpassung durch Mieterhöhungen erfordern ein an den aktuellen Entwicklungen und vor allem den örtlichen Gegebenheiten orientiertes Handeln. Die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an das Betriebskostenrecht verlangen darüber hinaus die präzise, verständliche und fristgerechte Erstellung der regelmäßigen Abrechnungen.
Nähere Informationen zum Immobilienrecht finden Sie auch im Beratungsfeld Immobilien & Mietrecht.
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