GesellschaftsrechtDas Gesellschaftsrecht, d.h. das Recht der Zusammenschlüsse juristischer oder natürlicher Personen spielt eine entscheidende Rolle im Wirtschaftsleben. Die präzise, an den Zielen und Interessen der Gesellschafter ausgerichtete Wahl der gesellschaftsrechtlichen Rechtsform ist von großer Bedeutung für den Erfolg der Unternehmung. Wichtige Kriterien sind Haftungsumfang, Kapitalbedarf und -ausstattung, Ausgestaltung der Verhältnisse zwischen den Gesellschaftern, Geschäftsumfang und letztlich auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeit. Als juristische Personen und Kapitalgesellschaften kommen im Wirtschaftsverkehr insbesondere die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europee). Als Personengesellschaften stehen vor allem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), im wirtschaftlichen Bereich darüber hinaus die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die GmbH & Co. KG zur Verfügung. Diese personalistisch geprägten Gesellschaften verlangen kein Mindestkapital. Allerdings sind sie aufgrund der grundsätzlich persönlichen Haftung der Gesellschafter mit einem gewissen Risiko verbunden.Wir beraten Unternehmen im Bereich des Gesellschaftsrechts bei der Gründung und den laufenden gesellschaftsrechtlichen Fragen. Im Rahmen der Gründung stehen zunächst neben betriebswirtschaftlichen Kriterien die Auswahl der passenden Rechtsform und ihre vertragliche Gestaltung im Vordergrund. Die Entwicklung der Unternehmen, aber auch die Ansprüche eines grenzüberschreitenden Konkurrenzdrucks verlangen nicht selten eine Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen oder Rechtsformen an veränderte Wettbewerbssituationen. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten daher auch bei der Umwandlung und Umstrukturierung ihrer Unternehmen. Nähere Informationen zum Gesellschaftsrecht finden Sie auch im Beratungsfeld Unternehmen & Steuern. Schwerpunkte unserer Leistungen im Überblick
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