GeschmacksmusterrechtDas Geschmacksmusterrecht schützt ästhetische Gestaltungen. Es spielt somit überall dort eine wichtige Rolle, wo die Gestaltung des Produktes oder deren Verpackung als qualitätsbestimmende Produkteigenschaft wichtig und somit schutzbedürftig ist. Wie die Marke, das Patent und das Gebrauchsmuster entsteht das Schutzrecht durch Eintragung. Jährlich werden beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ca. 50.000 Geschmacksmuster beantragt.Nähere Informationen zum Geschmacksmusterrecht finden Sie auch im Beratungsfeld Patent & Technologie. Schwerpunkte unserer Leistungen im Überblick
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