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Qualitätsmanagement
Wir sind zertifiziert nach
DIN ISO 9001:2008
Layout & Umsetzung
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Das private Baurecht bezieht sich auf alle Rechtsfragen rund um die Herstellung eines Bauwerks. Vornehmlich geht es um die Geltendmachung von Ansprüchen wegen der fehlerhaften Herstellung des Werks oder die Verteidigung gegen unberechtigte Mängelrügen. Darüber hinaus spielt die Durchsetzung oder Abwehr von Nachträgen eine wichtige Rolle.
Unser Leistungsangebot bezieht sich auf Bauherren, Bauunternehmer, Bauträger, Architekten, Makler und sonstige Baubeteiligte. Es beginnt bereits bei der Anbahnung von Verträgen. Wir wirken bei der Erstellung und Gestaltung von Bau-, Architekten- und Arge-Verträgen sowie Vertragsverhandlungen mit. Diese frühzeitige Beratung trägt zur Vermeidung kostspieliger Auseinandersetzungen mit erheblichen Schäden bei. Darüber hinaus helfen wir dabei, die Verträge insolvenzsicher zu gestalten. Wir beraten bei vergaberechtlichen Fragen, die in der Regel bei öffentlichen oder beschränkten Ausschreibungen auftreten.
Im Rahmen der projektbegleitenden Tätigkeit beraten wir in den Bereichen der Abrechnung und Vergütung. Dazu gehören die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Vergütungsforderungen sowie die Beratung in Gewährleistungsfragen.
Nähere Informationen zum Baurecht erhalten Sie auch im Beratungsfeld Immobilien & Mietrecht.
Schwerpunkte unserer Dienstleistung im Überblick