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Ihre direkten Ansprechpartner:
> Rechtsanwalt Ernst H. Knigge
> Rechtsanwalt Igor Dragobetski

Auswahl unserer Leistungen:
Beratung und Vertretung bei
- Vertragsgestaltung
- Architektenvertrag
- BGB- Bauvertrag
- VOB-Vertrag
- Bauträgervertrag
- Grundstückskaufverträgen
- Kündigung von Verträgen
- Forderungsdurchsetzung
- Gewährleistung
- Vertragsstrafen
- Haftung der Bauunternehmer
- Architektenhaftung
- Beweissicherung
- Zwangsvollstreckung




Baurecht

Das private Baurecht bezieht sich auf alle Rechtsfragen rund um die Herstellung eines Bauwerks. Vornehmlich geht es um die Geltendmachung von Ansprüchen wegen der fehlerhaften Herstellung des Werks oder die Verteidigung gegen unberechtigte Mängelrügen. Darüber hinaus spielt die Durchsetzung oder Abwehr von Nachträgen eine wichtige Rolle.

Unser Leistungsangebot bezieht sich auf Bauherren, Bauunternehmer, Bauträger, Architekten, Makler und sonstige Baubeteiligte. Es beginnt bereits bei der Anbahnung von Verträgen. Wir wirken bei der Erstellung und Gestaltung von Bau-, Architekten- und Arge-Verträgen sowie Vertragsverhandlungen mit. Diese frühzeitige Beratung trägt zur Vermeidung kostspieliger Auseinandersetzungen mit erheblichen Schäden bei. Darüber hinaus helfen wir dabei, die Verträge insolvenzsicher zu gestalten. Wir beraten bei vergaberechtlichen Fragen, die in der Regel bei öffentlichen oder beschränkten Ausschreibungen auftreten.

Im Rahmen der projektbegleitenden Tätigkeit beraten wir in den Bereichen der Abrechnung und Vergütung. Dazu gehören die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Vergütungsforderungen sowie die Beratung in Gewährleistungsfragen.

Nähere Informationen zum Baurecht erhalten Sie auch im Beratungsfeld Immobilien & Mietrecht.

Schwerpunkte unserer Dienstleistung im Überblick

  • Vertragsgestaltung (Architektenvertrag, BGB- Bauvertrag und VOB-Vertrag, Bauträgervertrag)
  • Überprüfung von Grundstückskaufverträgen
  • Kündigung von Bau- und Architektenverträgen
  • Forderungsdurchsetzung
  • Gewährleistungsrecht, insb. Schadenersatz, Minderung und Zurückbehaltung
  • Vertragsstrafen
  • Haftung der Bauunternehmer, Architekten
  • Beweissicherung
  • Zwangsvollstreckung
Kosten
Die Kosten unserer Tätigkeit richten sich nach Art und Umfang der Beauftragung. Gerne können Sie uns Ihr Anliegen über die Onlinefunktion "Kostenanfrage" mitteilen. Anschließend erhalten Sie von uns umgehend ein kostenfreies und für Sie selbstverständlich unverbindliches Angebot. Wenn eine Beauftragung nicht zustande kommt, werden wir Ihre Daten unaufgefordert löschen.

Ihr Ansprechpartner für Fragestellungen aus dem Bereich des privaten Baurechts
Rechtsanwalt Ernst Henning Knigge.

 
 
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