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Arbeitnehmererfindungsrecht

Das Arbeitnehmererfindungsrecht regelt die Konsequenzen, wenn ein Arbeitnehmer eine Erfindung macht. Nach den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts steht das Arbeitsergebnis eines Arbeitnehmers dem Betrieb zu. Nach den allgemeinen Grundsätzen des Patentrechts steht das Recht auf das Patent dem Erfinder zu. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz soll das Spannungsverhältnis zwischen diesen konträren Grundsätzen lösen.

Nähere Informationen zum Arbeitnehmererfindungsrecht finden Sie auch im Beratungsfeld Patent & Technologie.

Schwerpunkte unserer Leistungen im Überblick
  • Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Falle einer Arbeitnehmererfindung über die jeweiligen Rechte und Möglichkeiten
  • Beratung bei der diesbezüglichen arbeitsvertraglichen Gestaltung
  • Vertretung und Interessenwahrnehmung außergerichtlich und gerichtlich
Kosten
Die Kosten unserer Tätigkeit richten sich nach Art und Umfang der Beauftragung. Sie haben die Möglichkeit, uns Ihr Anliegen über die Onlinefunktion "Kostenanfrage" mitzuteilen. Anschließend erhalten Sie von uns umgehend ein kostenfreies und für Sie selbstverständlich unverbindliches Angebot. Wenn eine Beauftragung nicht zustande kommt, werden wir Ihre Daten unaufgefordert löschen.

Ihr Ansprechpartner für Fragestellungen aus dem Bereich des Arbeitnehmererfindungsrechts
Rechtsanwalt David Nourney und Patentanwalt Nicolas Kerscher

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Gerne helfen wir Ihnen weiter. Sie erreichen uns telefonisch unter
> Leipzig: 0341-47849800
> Stuttgart: 0711-1839634
> Karlsruhe: 0721-89330870

Zentrale E-Mail: kanzlei@knpp.de
Kostenfreie Online-Kostenanfrage

Ihr direkter Ansprechpartner:
> Patentanwalt Nicolas Kerscher
> Rechtsanwalt David Nourney

Unsere aktuellen Seminare:
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Auswahl unserer Leistungen:
Beratung und Vertretung bei
- Recherche
- Patentanmeldung
- Gebrauchsmusteranmeldung
- Patentverletzung
- Schadensersatzansprüchen
- Lizenzverträgen
- Arbeitnehmererfindung
- Geheimhaltungsvereinbarungen
- Forschungsverträgen
- Entwicklungsverträgen
- Kooperationsvereinbarungen

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