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Das Arbeitnehmererfindungsrecht regelt die Konsequenzen, wenn ein Arbeitnehmer eine Erfindung macht. Nach den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts steht das Arbeitsergebnis eines Arbeitnehmers dem Betrieb zu. Nach den allgemeinen Grundsätzen des Patentrechts steht das Recht auf das Patent dem Erfinder zu. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz soll das Spannungsverhältnis zwischen diesen konträren Grundsätzen lösen.
Nähere Informationen zum Arbeitnehmererfindungsrecht finden Sie auch im Beratungsfeld Patent & Technologie.
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