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Staatlich anerkannte Gütestelle

Vertraulich - fristenhemmend - vollstreckbar: Mediation im Rahmen der Gütestelle als Alternative zum Gerichtsverfahren!

Mediator und Rechtsanwalt Bernhard Böhm wurde vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes Dresden als erste anwaltliche Gütestelle in Leipzig nach dem Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz anerkannt (im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 22 Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (AGGVG).
Die Gütestelle bietet spezielle Mediationsverfahren an - für die meisten zivilrechtlichen Streitigkeiten und unabhängig vom Streitwert!

Das Ziel dieser Verfahren ist es, zu einer einvernehmlichen und interessengerechten Konfliktlösung zu gelangen.

Vorteile der Einigung vor einer Gütestelle
  • Das Verfahren ist absolut vertraulich.
  • Fristen werden gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB).
  • Aus der protokollierten Vereinbarung kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO).
  • Das Verfahren vor der Gütestelle ist in vielen Fällen - vorallem bei hohen Streitwerten - kostengünstiger und schneller als ein Gerichtsprozess.
Weitere Informationen zu den Vorteilen finden Sie >hier

Mediation mit oder ohne Gütestelle - wann eignet sich was?

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Mediation entweder nach der Verfahrensordnung der Gütestelle oder aber losgelöst hiervon durchzuführen. Bei der Auswahl des geeigneten Verfahrens sind aus unserer Erfahrung folgende Fragen zu bedenken:
  • Wie wichtig ist die Hemmung von Fristen?
  • Inweiweit soll die Einigung vollstreckbar sein?
In rechtsnahen Bereichen - z.B. bei Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen - kann die Mediation vor der Gütestelle sinnvoll sein. Dabei sind all die Fälle zulässig, in denen die Parteien nach dem Gesetz eine Streitigkeit selbst beilegen können - unabhängig vom Streitwert!

Für rechtsfernere Anwendungsfelder - wie z.B. im innerbetrieblichen Bereich - in denen häufig Fragen der Kommunikation und Zusammenarbeit im Fordergrund stehen, empfehlen wir allgemein auf die notwendigen Formalien der Gütestelle zu verzichten und das Verfahren flexibel zu gestalten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - gerne beraten wir Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten und Wege!

Zu unserer Leistungen in diesem Bereich gehören unter anderem
  • Beratung über die unterschiedlichen Möglichkeiten außergerichtlicher Konfliktlösung
  • Vorbereitung und Durchführung der Mediation als Gütestelle
  • Alternativ: Entwicklung von individuellen, maßgeschneiderten Verfahren

Haben Sie Fragen?

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Sie erreichen uns telefonisch unter
> Leipzig: 0341-47849800
> Stuttgart: 0711-1839634
> Karlsruhe: 0721-89330870

Zentrale E-Mail: kanzlei@knpp.de
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Ihre direkten Ansprechpartner:
> Mediator RA Bernhard Böhm
> Mediatorin RA'in Andrea Parosanu

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