Staatlich anerkannte GütestelleVertraulich - fristenhemmend - vollstreckbar: Mediation im Rahmen der Gütestelle als Alternative zum Gerichtsverfahren!Mediator und Rechtsanwalt Bernhard Böhm wurde vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes Dresden als erste anwaltliche Gütestelle in Leipzig nach dem Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz anerkannt (im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 22 Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (AGGVG). Die Gütestelle bietet spezielle Mediationsverfahren an - für die meisten zivilrechtlichen Streitigkeiten und unabhängig vom Streitwert! Das Ziel dieser Verfahren ist es, zu einer einvernehmlichen und interessengerechten Konfliktlösung zu gelangen. Vorteile der Einigung vor einer Gütestelle
Mediation mit oder ohne Gütestelle - wann eignet sich was? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Mediation entweder nach der Verfahrensordnung der Gütestelle oder aber losgelöst hiervon durchzuführen. Bei der Auswahl des geeigneten Verfahrens sind aus unserer Erfahrung folgende Fragen zu bedenken:
Für rechtsfernere Anwendungsfelder - wie z.B. im innerbetrieblichen Bereich - in denen häufig Fragen der Kommunikation und Zusammenarbeit im Fordergrund stehen, empfehlen wir allgemein auf die notwendigen Formalien der Gütestelle zu verzichten und das Verfahren flexibel zu gestalten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - gerne beraten wir Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten und Wege! Zu unserer Leistungen in diesem Bereich gehören unter anderem
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