KNPP
Qualitütsmanagement
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DIN ISO 9001:2000

Patentfähigkeit

Durch Patente oder Gebrauchsmuster können technische Erfindungen geschützt werden, die neu und erfinderisch sind. Jedoch machen das Patentrecht beziehungsweise das Gebrauchsmusterrecht einige Ausnahmen. So können nicht geschützt werden:
  • Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden
  • Ästhetische Formschöpfungen
  • Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen.
  • Wiedergabe von Informationen
Diese Ausschlüsse gelten jedoch nur, wenn für diese Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt wird. So können Computerprogramme in Verbindung mit einer Vorrichtung durchaus patentfähig sein.

Ebenfalls vom Patentschutz ausgeschlossen sind Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung. Vorrichtung für solche Verfahren können jedoch patentiert werden.

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