GebrauchsmusterAuch das Gebrauchsmusteranmeldeverfahren umfasst mehrere Stufen.Die Recherche nach dem Stand der Technik Da das Gebrauchsmuster nicht geprüft wird, ist es nahezu unerlässlich, im Vorfeld eine Recherche nach dem Stand der Technik durchzuführen. Eine solche Recherche soll klären, ob die Erfindung, die geschützt werden soll, auch neu und erfinderisch ist. Aufgrund der Vielzahl von Veröffentlichungsmöglichkeiten kann eine Recherche jedoch nur einen Anhaltspunkt dafür geben, welche Erfindungen bereits existieren. Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen Die Anmeldeunterlagen für eine Gebrauchsmusteranmeldung umfassen wie die Patentanmeldeunterlagen eine Beschreibung, Ansprüche und gegebenenfalls Zeichnungen. Auch in der Beschreibung der Gebrauchsmusterunterlagen werden die Erfindung und der relevante Stand der Technik dargelegt. Die Ansprüche geben den Schutzbereich wieder. Auch hier ist darauf zu achten, dass die Erfindung und gegebenenfalls Umgehungsmöglichkeiten detailliert wiedergegeben werden. Eine Gebrauchsmusteranmeldung wird deshalb in der Regel von dem Patentanwalt ausgearbeitet. Einreichung der Anmeldeunterlagen Die Anmeldeunterlagen werden bei dem Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht, zusammen mit einem Anmeldeformular. Dieses Anmeldeformular ist auch auf der Homepage des Deutschen Patent- und Markenamts erhältlich. Formalprüfung Die eingehende Anmeldung wird vom Deutschen Patent- und Markenamt einer Formalprüfung unterzogen. Dabei wird geprüft, ob die Anmeldung die notwendigen Formalien aufweist und ob es offensichtliche Hinweise darauf gibt, dass die Erfindung einem Gebrauchsmusterschutz nicht zugänglich ist (Verfahren, Perpetuum mobile). Eintragung des Gebrauchsmusters Wurde die Formalprüfung erfolgreich durchlaufen, so wird das Gebrauchsmuster vom Deutschen Patent und Markenamt eingetragen. Mit der Eintragung erhält der Gebrauchsmusterinhaber das Recht, jedem Dritten zu verbieten, die Erfindung in Deutschland zu benutzen. Das Gebrauchsmuster wird auch spätestens mit der Eintragung veröffentlicht. Verletzungsprozess Wird ein Gebrauchsmuster verletzt, das heißt die vom Gebrauchsmuster geschützte Erfindung durch einen Unberechtigten benutzt, so kann der Verletzer gerichtlich gezwungen werden, diese Benutzung zu unterlassen. Da das Gebrauchsmuster durch das Deutsche Patent- und Markenamt nicht auf seine Schutzfähigkeit geprüft worden ist, ist die Schutzfähigkeit regelmäßig ein Gegenstand der Untersuchung im Verletzungsprozess. Kosten Die Kosten für die Ausarbeitung eines Gebrauchsmusters liegen exklusive Auslagen und Umsatzsteuer ca. bei 1.500.00 bis 4.000.00 EUR. Die Amtsgebühren für die Einreichung des Gebrauchsmusters liegen bei 40,00 EUR. Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |




