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Urteile zur Mediation

Mediation ist ein Kommunikatives Verfahren. Dennoch bewegt sich die Mediation nicht in einem rechtsfreien Raum. Auch die Rechtsprechung beschäftigt sich daher zunehmend mit diesem Bereich - von der Rolle und Haftung des Mediators, Kosten der Mediation bis hin zur Zulässigkeit von Konfliktmanagementsystemen.
Folgende Urteile befassen sich neben der Rolle des Mediators vorallem mit anfallenden Kosten eines gerichtsnahen oder vom Gericht angeregten Mediationsverfahrens.
Erfreulich für Medianten - in der Regel fallen keine zusätzlichen Kosten für das (gerichtsnahe) Mediationsverfahren an.

 

Keine Hemmung der Berufungsbegründsfrist durch gerichtsinterne Mediation (Beschluss BGH vom 12.02.2009)

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, inwieweit im Rahmen der gerichtsinternen Mediation die Frist zur Begründung der Berufung durch die Mediation gehemmt wird oder nicht. Auf die Praxis dürfte dieser Beschluss - bei fundierter rechtlicher Begleitung - jedoch geringe Auswirkungen haben, da ein rechtzeitiger Antrag auf Verlängerung möglich und einer Mediation nicht im Wege steht. >mehr

 

Zur Rolle des Mediators (Beschluß Bay. Verwaltungsgerichtshof München, 17.11.2006 )

Der Bay. Verwaltungsgerichtshof beschäftigt sich im vorliegenden Fall mit der Rolle und Aufgabe des Mediators. Dabei stellt er in bemerkenswerter Klarheit den Unterschied eines Mediators zu einem Streitschlichter dar und geht auf die Frage ein, ob ein ansonsten weisungsbefugter Vorgesetzter die Rolle eines Mediators übernehmen kann. >mehr

 

Haftung des Anwaltsmediators (Urteil AG Lübeck, 29.09.2006)

Ein Anwaltsmediator, der im Rahmen der Mediation einen eigenen Vorschlag unterbreitet (hier zur Unterhaltsberechnung), haftet für die rechtliche Richtigkeit des Vorschlages nicht in gleicher Weise wie ein für eine Partei beratend tätig werdender Rechtsanwalt, stellt das AG Lübeck fest. >mehr

 

Unzulässige Rechtsberatung durch einen Nichtanwaltlichen Mediator (Urteil LG Leipzig, 19.06.2004)

Das LG Leipzig geht hier auf die Frage ein, ab wann ein nicht zur Rechtsberatung befugter Diplom Psychologe bei der Erstellung einer Abschlussvereinbarung in der Mediation die Grenze zur unerlaubten Rechtsberatung überschreitet. >mehr

 

Ersattungsfähigkeit von Kosten für einen Mediationstermin (Beschluß OLG Rostock, 05.01.2007)

Im gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediationsverfahren fällt im Falle des Scheiterns der Mediation keine gesonderte Anwaltsgebühr an. Der Anwalt kann jedoch seine Fahrtkosten sowie das Tage- und Abwesenheitsgeld für den wahrgenommenen Mediationstermin erstattet verlangen. >mehr

 

Terminsgebühr für Mediation (Beschluß OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2006)

Die Wahrnehmung eines Termins durch einen Rechtsanwalt im Rahmen eines Mediationsverfahrens vor dem Mediationsrichter des Verwaltungsgerichts, der nach § 173 VwGO i.V.m. §§ 278 Abs. 5 Satz 1, 362 analog ZPO als ersuchter Richter tätig wird, löst eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG aus; diese ist bei der Kostenfestsetzung gegen den Gegner zu berücksichtigen. >mehr

 

Prozesskostenhilfe und Mediation (Beschluß OLG Dresden, 09.10.2006)

Die einer bedürftigen Partei gewährte Prozesskostenhilfe kann auch dann nicht auf die Kosten einer außergerichtlichen Mediation erstreckt werden, wenn diese auf Anregung des Prozessgerichts zur Beilegung eines anhängigen Sorgerechtsverfahrens durchgeführt werden soll. >mehr

 

Anwaltsgebühr im gescheiterten Mediationsverfahren (Beschluß OLG Rostock, 12.10.2006)

Im gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediationsverfahren fällt im Falle des Scheiterns der Mediation keine gesonderte Anwaltsgebühr an. >mehr

 

Gerichtsnahe Mediation und Anwaltsgebühr (Beschluß OLG Braunschweig, 12.10.2006)

Durch die Teilnahme des Prozessbevollmächtigten an der gerichtsnahen Mediation fallen grundsätzlich keine zusätzlichen Rechtsanwaltsgebühren an. Begleitet der Rechtsanwalt seinen Mandanten im Rahmen der gerichtsnahen Mediation zum Mediationstermin, wird er damit nicht als neutraler Rechtsanwaltsmediator i.S. von § 34 Abs. 1 Satz 1 RVG tätig, weil er weiterhin parteilich berät. Die Mitwirkung eines parteilich beratenden Rechtsanwalts im Rahmen der gerichtsnahen Mediation wird grundsätzlich vollständig durch die Gebühren abgegolten, die er im Rahmen des Gerichtsverfahrens erhält. >mehr

 
 
 
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