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Mediation wird Gesetz

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Nach längerer Vorbereitung zeichnet in Deutschland auf Bundesebene ein Mediationsgesetz ab. Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Mediationsrichtlinie beschlossen. Damit geht der Entwurf in das Gesetzgebungsverfahren. Es wird erwartet, dass der Bundestag im Frühjahr das Gesetz verabschiedet, so dass rechtzeitig im Mai 2011 in Kraft treten kann.

Anlass für dieses Gesetz waren die seit einigen Jahren intensiven Bestrebungen auf Europäischer Ebene, Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung zu fördern und gesetzlich zu verankern. Ergebnis war unter anderem die so genannte EU-Mediationsrichtlinie. >> zum Entwurf der Bundesregierung

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Aber auch in den Mitgliedsstaaten sind Mediation und verwandte Verfahren in der öffentlichen Diskussion. Vorreiter ist dabei Österreich, wo mit dem Zivilrechtsmediationsgesetz eine gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit als Mediator und die Mediation geschaffen wurde. RA Bernhard Böhm erfüllt die Kriterien des Zivilrechtsmediationsgesetzes und ist seit in Kraft treten des Gesetzes 2004 eingetragener Mediator in der Liste des österreichischen Jusitzministeriums.

Folgende Dokumente geben einen Überblick über den derzeitigen Entwicklungsstand in Europa und in ausgewählten Ländern.

Entwicklungen in Deutschland

  • Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Mediationsgesetz 2010 (dieser Referentenentwurf war Vorlage für den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf. Dieser weicht in nur in wenigen Punkte vom Referentenentwurf ab. >mehr (Volltext)
  • Entwurf eines Niedersächsisches Mediations- und Gütestellengesetz (Nds. MedG) - damit ist Niedersachen Vorreiter in Sachen Mediation in Deutschland. Erstmals wird hier in der Bundesrepublik die Kodifzierung der Mediation in Erwägung gezogen. >mehr (Volltext)

Entwicklungen in Österreich

  • Österreichisches Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz - Ziv-MediatG). >mehr (Volltext)

Europäische Entwicklungen:

  • EU-Mediationsrichtlinie: Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen. >mehr (Volltext)
  • 09.11.2007: In den Staaten der Europäischen Union (EU) wird die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten durch Mediation künftig attraktiver. Haben sich die Parteien auf eine Mediation geeinigt, sind sie künftig besser vor Rechtsverlusten durch Verjährung geschützt. Sie können in der Mediation getroffene Vereinbarungen leichter vollstrecken und sich im Falle eines Gerichtsverfahrens auf die Vertraulichkeit der Mediation berufen. >">mehr (Volltext)
  • Um die Qualität von Mediationsverfahren zu sichern wurde -initiiert von der EU-Kommission- der European Code of Conduct für Mediation entwickelt. Dieser wurde am 02.07.2004 verabschiedet. >mehr (Volltext)
  • Vorschlag für eine EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen. >mehr (Volltext)
  • Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen. >mehr (Volltext)
  • Empfehlung der Kommission aus dem Jahre 2001 über die Grundsätze für an der einvernehmlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten beteiligte außergerichtliche Einrichtungen. >mehr (Volltext)
  • Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzübergreifendem Bezug durch die Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe, die danach auch in bestimmten Fällen für Mediation gewährt werden kann. >">mehr (Volltext)
  • Grünbuch der EU-Kommision über alternative Verfahren zur Streitbeilegung im Zivil- und Handelsrecht. >mehr (Volltext)
 
 
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