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An dieser Stelle informieren wir Sie über neueste und aus unserer Sicht relevante Rechtsprechung.
Bitte beachten Sie: Die wiedergegebenen Entscheidungen werden von uns sorgfältig erstellt und gepflegt. Dennoch können wir leider keine Haftung für deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Gerne stellen wir die relevante Entscheidung bei Bedarf auch im Volltext zur Verfügung
Haben Sie Fragen zu den genannten Gerichtsentscheidungen? Gerne stehen wir Ihnen zu Verfüg

Die von einem Internet-Textilvertrieb verwendete AGB-Klausel „Teillieferungen und Teilabrechnungen sind zulässig“ ist unzulässig. >mehr

Stirbt ein auf Unterlassung verklagter Gewerbetreibender während des Unterlassungsverfahrens, geht die Wiederholungsgefahr nicht auf den Erben über... >mehr

Ein gewerblicher Verkäufer, der im Internet über die Verkaufsplattform "eBay" Waren anbietet, hat nach dem Teledienstegesetz unter anderem Angaben zu machen, die eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen. >mehr

Die in einem Formulargewerbemietvertrag enthaltene Verpflichtung des Mieters in einem Einkaufszentrum, einer Werbegemeinschaft in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) beizutreten, stellt wegen des damit verbundenen Haftungsrisikos eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar und ist somit gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. >mehr

Bei Onlineauktionen sind vor allem für gewerbliche Anbieter positive Bewertungen durch ihre Kunden von erheblicher Bedeutung für weitere Geschäfte. >mehr

Verbrauchern steht bei einem so genannten Fernabsatzvertrag (insb. Bestellung im Internet) ein in der Regel zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Der gewerbliche Verkäufer ist verpflichtet, seine Kunden hierüber zu belehren (§ 312c BGB). >mehr

Der Bundesgerichtshof handhabt die Anforderungen an die Aufrufbarkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Anbieterkennzeichnung (Impressum) zunehmend großzügig. >mehr

Nach der überwiegenden Rechtsprechung und der Neuregelung des Wettbewerbsrechts im Juli 2004 sind Werbeanrufe wegen der unzumutbaren Belästigung eines Marktteilnehmers unzulässig und damit wettbewerbswidrig, sofern der Empfänger dem nicht ausdrücklich oder zumindest konkludent durch sein Verhalten zugestimmt hat (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). >mehr

Der Streitwert bei einem Wettbewerbsverstoß durch ein fehlendes Impressum nach § 6 TDG ist mit 5.000 Euro zu bemessen. >mehr

Die korrekte Formulierung von Widerrufsbelehrungen, wie sie das Gesetz bei Fernabsatzverträgen fordert, bereitet nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Daher hat der Gesetzgeber für die Belehrung über das Verbrauchern zustehende Widerrufs- oder Rückgaberecht in der BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV) eine offizielle Musterwiderrufsbelehrung vorgesehen. Trotz der zum Teil verunglückten Formulierungen und rechtlichen Unklarheiten hat das Landgericht Flensburg entschieden, dass der Verwender der Musterbelehrungen den gesetzlichen Informations- und Belehrungspflichten (§ 355 Abs. 2 BGB) genügt. >mehr

Verbrauchern steht bei einem so genannten Fernabsatzvertrag (insb. Bestellung im Internet) ein gesetzlich garantiertes Widerrufs- bzw. Rückgaberecht zu. >mehr

Nach der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen aus dem Jahr 2004 sind Autohändler verpflichtet, in der Werbung für ein bestimmtes Neuwagenmodell Angaben über dessen Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen zu machen. >mehr

Vergleichende Werbung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie sich an objektiven Merkmalen orientiert und den Konkurrenten nicht verunglimpft. >mehr

Eine Autowerkstatt wollte neue Kunden mit dem Werbeversprechen einer Zahlung von 150 Euro anlocken, wenn sie ihr Auto dort reparieren lassen und den Schaden dann über ihre Kaskoversicherung abwickeln. >mehr

Unaufgeforderte E-Mail-Werbung kann auch gegenüber einem Gewerbetreibenden wettbewerbswidrig sein. >mehr

Bei wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen über die Unterlassung unerwünschter Werbe-E-Mails ist von einem Streitwert von mindestens 10.000 Euro auszugehen. >mehr

Wer, um bei einer viel frequentierten Suchmaschine an einer der obersten Stellen zu erscheinen, bei seiner Anmeldung einen populären, aber marken- oder urheberrechtlich geschützten Begriff eingibt, läuft Gefahr, gerichtlich in Anspruch genommen zu werden. >mehr

Die Koppelung des Warenabsatzes mit der Förderung von unterstützungswürdigen Umweltprojekten (hier: "Mit jedem verkauften Kasten Krombacher schützen Sie einen Quadratmeter Regenwald ...") verstößt nicht gegen die guten Sitten im Wettbewerb, wenn die Art und Weise der Förderung in der Werbung dargelegt wird und entgegen der Verbrauchererwartung nicht mehr an Förderung versprochen wird, als im Ergebnis gewährleistet werden kann. >mehr

Im Jahr 1999 sorgte eine Werbeanzeige des bekannten bundesweit tätigen Autovermieters Sixt für Aufsehen. In der Werbung war das gesamte Bundeskabinett abgebildet und das Bild des seinerzeit gerade zurückgetretenen Bundesfinanzministers Oskar Lafontaine durchgestrichen. Im dazugehörigen Werbetext hieß es: "Sixt verleast auch Autos an Mitarbeiter in Probezeit. >mehr

Eine Media Markt Filiale warb mit dem Slogan: "Heute zahlt Deutschland keine MwSt - Alle Produkte dadurch 16 % billiger!" Ein Mitbewerber sah sich die Umsetzung der Sonderaktion genauer an... >mehr

Wer im Internet für Waren und Dienstleistungen (hier Billigflüge) wirbt, muss den Gesamtpreis angeben. >mehr

Das Landgericht München I untersagte den Betrieb einer Internetplattform, die sich als "Marktplatz für Zahnarztleistungen" bezeichnete und "aktuelle Auktionen" für Behandlungsleistungen anbot. >mehr
