
Qualitätsmanagement
Wir sind zertifiziert nach
DIN ISO 9001:2008
Layout & Umsetzung
MarubiQ Internet Technologie

Qualitätsmanagement
Wir sind zertifiziert nach
DIN ISO 9001:2008
Layout & Umsetzung
MarubiQ Internet Technologie
Anders als im Wohnraummietrecht können die Parteien eines Gewerbemietvertrags grundsätzlich eine der Höhe nach unbegrenzte Kaution vereinbaren. >mehr

Die in einem Formulargewerbemietvertrag enthaltene Verpflichtung des Mieters in einem Einkaufszentrum, einer Werbegemeinschaft in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) beizutreten, stellt wegen des damit verbundenen Haftungsrisikos eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar und ist somit gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. >mehr

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gewerbemietvertrages enthaltene Abwälzung nicht genau bezifferter Nebenkosten ist dann wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn die monatlichen Kosten so unverhältnismäßig hoch sind, dass der Mieter mit einer derartigen Belastung nicht annähernd rechnen musste. >mehr

Anders als im Wohnraummietrecht können im Bereich des gewerblichen Mietrechts ergänzende Vereinbarungen auch wirksam in mündlicher Form getroffen werden. >mehr

Ist ein Mietvertrag noch nicht abgeschlossen, stehen dem Vermieter Schadensersatzansprüche nur dann zu, wenn der Mietinteressent einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, aufgrund dessen der Vermieter sicher mit einem Vertragsschluss rechnen konnte. >mehr
