Neutralität und AllparteilichkeitDer neutrale Mediator ist nicht parteilich und bewertet nicht den Sachverhalt. Dies ist für den Ablauf eines Mediationsverfahrens von ent-scheidender Bedeutung. Mangels hoheitlicher Autorität ist der Mediator darauf angewiesen, von den Parteien als unparteilicher Dritter anerkannt und respektiert zu werden. Dies wird ihm allerdings nur gelingen, wenn er von allen Beteiligten als allparteilich angesehen wird. Entscheidend ist somit nicht nur die objektiv vorhandene Neutralität, sondern auch die subjektive Sichtweise der Parteien.Der Begriff der Neutralität beinhaltet zwei Komponenten: Die erste ist die Verfahrensneutralität, wobei Entscheidungsmaßstab die in der Meditationsvereinbarung festgelegten Regeln sind. Bewegt sich der Mediator innerhalb dieses Rahmens, kann er eingreifen, ohne seine Neutralität zu verletzen. Die zweite Komponente ist die persönliche Neutralität des Mediators. Er darf nicht in einer besonderen Nähebeziehung zu einer Partei stehen oder von einer Partei abhängig sein. Darüber hinaus ist der Mediator zur Gleichbehandlung der Parteien verpflichtet. Das äußert sich zum Bei-spiel in der Zuteilung von Redezeiten oder der Zugängigmachung von Informationen. |



