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Freiwilligkeit

Die Mediation wird als freiwilliges Verfahren begonnen und kann dem-entsprechend jederzeit auf Wunsch einer Partei oder des Mediators ab-gebrochen werden. Die Freiwilligkeit ist in gewisser Hinsicht Bestandteil der Selbstverantwortlichkeit.
Sinn und Zweck der Freiwilligkeit ist es, eine offene Verhandlungsatmosphäre zu schaffen und somit Verhandlungen ohne Druck von au-ßen zu ermöglichen. Pflicht des Mediators ist es, im Vorfeld des Verfah-rens die Freiwilligkeit festzustellen.

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