FreiwilligkeitDie Mediation wird als freiwilliges Verfahren begonnen und kann dem-entsprechend jederzeit auf Wunsch einer Partei oder des Mediators ab-gebrochen werden. Die Freiwilligkeit ist in gewisser Hinsicht Bestandteil der Selbstverantwortlichkeit.Sinn und Zweck der Freiwilligkeit ist es, eine offene Verhandlungsatmosphäre zu schaffen und somit Verhandlungen ohne Druck von au-ßen zu ermöglichen. Pflicht des Mediators ist es, im Vorfeld des Verfah-rens die Freiwilligkeit festzustellen. |



