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Eigenverantwortung
Die Parteien in einem Mediationsverfahren entschließen sich selbstän-dig zu diesem Verfahren und erarbeiten ihren Konsens eigenverantwort-lich. Damit sind sie selbstverantwortlich und es wird keine Lösung durch den Mediator vorgegeben. Der Mediator ist somit für den Verhandlungs-prozess verantwortlich, für den Inhalt und das Ergebnis sind allein die Parteien zuständig. Soweit als Folge der Eigenverantwortlichkeit die Ge-fahr des Missbrauchs von Machtungleichgewichten besteht, stellt sich die Frage, ob und in wieweit der Mediator hier Einfluss ausüben sollte. Schnell kommt man hier in einen Konflikt mit dem Grundsatz der Allpar-teilichkeit des Mediators.
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