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Streitwertfestsetzung bei unerwünschten Werbe-E-Mails (Beschluss des OLG Koblenz vom 29.09.2006)

Bei wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen über die Unterlassung unerwünschter Werbe-E-Mails ist von einem Streitwert von mindestens 10.000 Euro auszugehen. Diesen Wertansatz, der zu Anwaltsgebühren und Gerichtskosten in nicht unerheblicher Höhe führt, begründet das Oberlandesgericht Koblenz damit, so genannte Spam-Mails stellten mittlerweile ein derart großes Ärgernis dar, dass deren finanziellem Anreiz durch eine entsprechend hohe Streitwertfestsetzung angemessen begegnet werden muss.

Beschluss des OLG Koblenz vom 29.09.2006
14 W 590/06
Pressemitteilung des OLG Koblenz

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