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Hohe Anforderungen an außerordentliche Änderungskündigung

Eine außerordentliche Änderungskündigung aus dringenden betrieblichen Gründen ist nach dem Kündigungsschutzgesetz nicht ausgeschlossen. Dies ist von besonderer Bedeutung, wenn betroffene Arbeitnehmer wegen ihrer langen Betriebszugehörigkeit nach dem geltenden Tarifvertrag nicht mehr ordentlich gekündigt werden können.

Das Bundesarbeitsgericht stellt an eine außerordentliche Änderungskündigung allerdings besonders hohe Anforderungen. So muss vor einer wegen Umstrukturierung des Betriebs beabsichtigten Versetzung nachgewiesen werden, dass dem betroffenen Mitarbeiter kein anderer Arbeitsplatz angeboten werden kann, der seiner bisherigen Beschäftigung eher entspricht. Auch ist zu prüfen, ob einem tariflich unkündbaren Mitarbeiter nicht besondere Milderungen über den bestehenden Interessensausgleich und Sozialplan hinaus gewährt werden können.

Urteil des BAG vom 02.03.2006
2 AZR 64/05
NZA 2006, 977

 
 
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