Haben Sie Fragen?

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Sie erreichen uns telefonisch unter
> Leipzig: 0341-47849800
> Stuttgart: 0711-1839634
> Karlsruhe: 0721-89330870

Zentrale E-Mail: kanzlei@knpp.de
Kostenfreie Online-Kostenanfrage

Befristeter Arbeitsvertrag: gefährliche Abweichung vom Befristungsgrund

Arbeitgeber sollten darauf achten, dass befristet eingestellte Mitarbeiter auch tatsächlich entsprechend dem angegebenen Befristungsgrund beschäftigt werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitnehmer erfolgreich eine so genannte Befristungskontrollklage erheben. Dies hat dann zur Folge, dass das Zeitarbeitsverhältnis als unbefristeter Arbeitsvertrag fortzusetzen ist.

Urteil des BAG vom 18.10.2006
7 AZR 419/05
Pressemitteilung des BAG

 
 
<< Zurück
 
Druckansicht