KNPP
Qualitütsmanagement
Wir sind zertifiziert nach
DIN ISO 9001:2000

Anlocken von Werkstattkunden zulasten beteiligter Kaskoversicherungen

Eine Autowerkstatt wollte neue Kunden mit dem Werbeversprechen einer Zahlung von 150 Euro anlocken, wenn sie ihr Auto dort reparieren lassen und den Schaden dann über ihre Kaskoversicherung abwickeln. Das Oberlandesgericht Hamm sah darin eine Anstiftung bzw. Beihilfe zum Betrug zulasten der Versicherung, da diese von dem praktisch gewährten Preisnachlass nicht partizipieren sollte. Eine derartige Werbung ist daher gemäß § 4 Nr.11 UWG als wettbewerbswidrig anzusehen.

Urteil des OLG Hamm vom 21.09.2006
4 U 86/06
ZR-Report online 06

Haben Sie Fragen?

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Sie erreichen uns telefonisch unter
> Leipzig: 0341-47849800
> Stuttgart: 0711-1839634
> Karlsruhe: 0721-89330870

Zentrale E-Mail: kanzlei@knpp.de
Kostenfreie Online-Kostenanfrage

Layout & Umsetzung  
MarubiQ Internet Technologie